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Projektförderung

Wirksam helfen, wo Hilfe wirkt

Die direkte Förderung von einzelnen Personen steht, gemäß der Tradition der Familie Blüchert, im Fokus der Karin und Walter Blüchert Gedächtnisstiftung. Einrichtungen und Institutionen, die der Philosophie der Stiftung und dem Lebensmotto Walter Blücherts entsprechen und direkte Hilfe für Menschen in Not leisten, können ebenfalls Unterstützung erhalten.

Primär muss jede unterstützte Einrichtung das Ziel verfolgen, Menschen auf direktem Weg Hilfeleistungen zu ermöglichen.

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Auswahlkriterien

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Initiativen oder soziale Träger, die über eine anerkannte Gemeinnützigkeit verfügen und das Ziel verfolgen, Menschen auf direktem Weg Hilfe und Unterstützung zu ermöglichen, können einen Antrag auf Förderung stellen.

Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach sorgfältiger Prüfung der eingereichten Unterlagen und im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Im Rahmen unserer Förderrichtlinien können u.a. Personal- und Sachkosten, Ausgaben zur Sicherstellung der laufenden Arbeit sowie Maßnahmen zur Qualitäts- und Organisationsentwicklung gefördert werden.

Die konkrete Ausgestaltung und Höhe der Förderung wird individuell im jeweiligen Einzelfall geprüft und richtet sich nach dem Förderzweck, dem Bedarf und den verfügbaren Mitteln.

Antragsprozess

1
Informieren

Bitte lesen Sie zunächst die Förderrichtlinien (siehe Downloads), um einzuschätzen, ob Ihr Anliegen zum Stiftungszweck passt. Wenn Sie unsicher sind, können Sie uns gern vorab eine E-Mail mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens senden – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung.

2
Antrag stellen:

Reichen Sie Ihren Antrag postalisch bei uns ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Formular Förderantrag Institutionen (siehe Downloads) und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

3
Prüfung und Entscheidung:

Nach Eingang Ihres vollständigen Antrags erfolgt die interne fachliche und formale Prüfung. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen melden wir uns bei Ihnen. Die Entscheidung trifft der Vorstand der Stiftung. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung mit unserer Entscheidung.

FAQ

Wir haben keinen Wert definiert, ab dem man einen Antrag stellen kann. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der ausschließlichen und direkten Unterstützung von Personen in Not, jeder Antrag auf Fördermittel wird eingehend und auf Plausibilität geprüft.

Ja. Wie bei der Einzelfallförderung gilt das Subsidiaritätsprinzip – alle staatlichen Hilfen müssen zuerst beantragt und ausgeschöpft sein.

Eine Förderung wird grundsätzlich zeitlich begrenzt bewilligt. Eine Folgeförderung ist möglich, bedarf jedoch einer erneuten Prüfung und Entscheidung.

Die Bearbeitungsdauer hängt von Umfang und Komplexität Ihres Antrags ab. Nach Eingang aller vollständigen Unterlagen prüfen wir Ihr Anliegen sorgfältig.

Hiermit sind Dokumente gemeint, die nachweisen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für den tatsächlichen Antragszweck verwendet wurden.

Ja. Die Vorlage für den Abschlussbericht finden Sie unter den Downloads.

Bei Fragen zur Förderung oder zum Antragsverfahren steht Ihnen die Karin und Walter Blüchert Gedächtnisstiftung gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail.

Einzelfallförderung

Unterstützung für Menschen in akuten Notlagen – direkt, persönlich und wirksam. Wir helfen dort, wo öffentliche Mittel nicht ausreichen.

Projektförderung

Gezielte Förderung von Projekten und Einrichtungen, die direkte Hilfe für Menschen in Not leisten. So ermöglichen wir nachhaltige gesellschaftliche Teilhabe.

Kooperationen

Partnerschaften, die Werte wie Fairness, Courage und Engagement sichtbar machen. Wir unterstützen Initiativen, die Menschen stärken.

Kontakt
Adresse
Adresse...

Ballindamm 39
20095 Hamburg

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