
Weil jeder Mensch zählt
Gemäß dem Lebenswerk und Vermächtnis von Walter Blüchert steht unsere Förderung unter dem Leitgedanken: Hilfe, die ankommt, wirkt nachhaltig – und jeder Mensch zählt. Ziel ist es, Körper und Seele gleichermaßen zu stärken, gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und positive Veränderungen im Leben der Betroffenen anzustoßen.
Die Entscheidungen über Förderungen werden stets individuell und nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls getroffen – ohne Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsleistungen. Es gibt keine festen Antragsfristen; Anträge können jederzeit eingereicht werden. So bleibt unsere Hilfe flexibel, persönlich und wirkungsvoll – immer mit dem Menschen im Mittelpunkt.
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Auswahlkriterien
Unterstützt werden Personen, die infolge ihres körperlichen oder mentalen Zustands oder einer wirtschaftlichen Notsituation eine helfende Hand benötigen und aus öffentlichen Mitteln oder Krankenkassenleistungen nicht oder nur unzureichend unterstützt werden.
In unserem Fördergebiet (DACH-Region) gewähren wir in besonderen Einzelfällen finanzielle Zuwendungen, wenn Leistungen aus öffentlichen Mitteln – etwa durch Sozialämter, Krankenkassen oder Jobcenter – nicht möglich oder nicht ausreichend sind. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird.
Wir unterstützen Menschen in besonders herausfordernden Lebenssituationen durch die Finanzierung dringend notwendiger, einmaliger Maßnahmen, die eine spürbare Verbesserung ihrer Lebensumstände ermöglichen.
Unsere Förderung ist immer individuell auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt und erfolgt in der Regel als Sachleistung, medizinische oder therapeutische Behandlungen, notwendige Hilfsmittel, Ausstattungen oder andere gezielte Anschaffungen.
Wir können keine Unterstützung leisten für Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer akuten Notlage stehen oder nicht dem Stiftungszweck entsprechen. Dazu gehören insbesondere:
- Laufende Verpflichtungen wie Miete, Nebenkosten, Lebenshaltung oder Kosten für die Unterhaltung eines Fahrzeuges.
- Finanzielle Verbindlichkeiten wie Schulden-, Kredit- oder Darlehensrückzahlungen.
- Bereits vorhandene bzw. noch offene Rechnungen, sowie Barauszahlung.
- Darlehensvergabe.
- Aus- und Weiterbildungskosten (z. B. Schule, Ausbildung, Studium, Fort- oder Weiterbildungen sowie Lernmittel).
- Gerichts- und Anwaltskosten, Prozess- oder Beratungskosten.
- Private Zwecke wie Urlaubsreisen, Freizeitaktivitäten.
- Kosten für die Beerdigung.
- Gesundheitsbezogene Ausgaben, die außerhalb unseres Rahmens liegen (z. B. Operationen oder Therapien im Ausland, Delphintherapien, alternative Heilverfahren oder Kinderwunschbehandlungen).
- Kosten für Immobilien wie Kauf, Makler- oder Kautionszahlungen oder aufwändige Umbauten (z.B. Badsanierung).
- Kosten für die Anschaffung und/oder Umbau eines (behindertengerechten) Fahrzeuges.
- Kosten für die Anschaffung und Ausbildung eines Assistenzhundes.
Antragsprozess
Bitte lesen Sie zunächst die Hinweise zu den Förderbedingungen und -richtlinien (siehe Downloads), um einzuschätzen, ob Ihr Anliegen zum Stiftungszweck passt. Wenn Sie unsicher sind, können Sie uns gern vorab eine E-Mail/Anfrage mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens und dem konkreten Förderbedarf senden – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung.
Bevor wir unterstützen können, müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Stellen Sie daher Anträge bei zuständigen Stellen wie etwa Jobcenter, Sozialamt oder Krankenkasse und bewahren Sie eventuelle Ablehnungen auf.
Reichen Sie Ihren Antrag postalisch bei uns ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Formular (siehe Downloads) und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise bei.
Nach Eingang Ihres vollständigen Antrags prüfen wir Ihr Anliegen sorgfältig. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen melden wir uns bei Ihnen. Bitte bedenken Sie, dass das starke Interesse an unserer Stiftungsarbeit und Förderung zu einem hohen Aufkommen an Anliegen führt, weshalb eine Bearbeitung der eingehenden Anfragen und Anträgen seine Zeit benötigt.
Wichtig: Förderungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Der vollständige Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden, damit wir prüfen und entscheiden können. Verträge (z. B. Behandlungs- oder Leistungsverträge) dürfen erst nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung abgeschlossen werden. Bereits getroffene vertragliche Verpflichtungen, eingegangene Verträge, laufende Maßnahmen, bereits erbrachte Leistungen oder rückwirkende Übernahmen – einschließlich der Refinanzierung oder Begleichung bereits vorliegender Rechnungen – sind ausgeschlossen.
FAQ
Ja. Um direkte Unterstützung für Personen in Not leisten zu können, brauchen wir für die Prüfung und potenziell anschließende Bewilligung des Antrages eine angemeldete Wohnadresse sowie entsprechende Kontoführungsdaten.
Wir haben keinen Wert definiert, ab dem man einen Antrag stellen kann. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der ausschließlichen und direkten Unterstützung von Personen in Not, jeder Antrag auf Fördermittel wird eingehend und auf Plausibilität geprüft.
Nein. Ein vollständiger Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (inkl. Kostenvoranschlag/Nachweis des Bedarfs) ist Voraussetzung für die Prüfung. Sobald Sie den konkreten Förderbedarf darstellen können, reichen Sie den vollständigen Antrag ein.
Nein. Nur die antragstellende Förderempfänger:in kann selbst einen Antrag stellen. Bei Minderjährigen erfolgt dies gemeinsam mit einer vertretungsberechtigten Person (z. B. Elternteil), wobei die Vertretungsberechtigung vorab geprüft werden muss.
Wenn Sie als natürliche Person (z. B. als Mitarbeiter:in in einer sozialen Beratungsstelle ohne Vertretungsberechtigung oder als Freund:in der Familie) jemanden unterstützen möchten, erfordert dies eine Schweigepflichtentbindung nebst Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person (postalische Zusendung der Schweigepflichtentbindung im Original). Erst nach Erhalt dieser Unterlagen können wir fallbezogen mit Ihnen kommunizieren.
Bei gesetzlicher Betreuung, Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft sind zusätzliche Nachweise über die Vertretungsberechtigung erforderlich, um Datenschutz und gesetzliche Vorgaben einzuhalten und die jeweilige rechtliche Lage vorab zu klären. Erst nach Vorlage dieser Unterlagen kann der Antrag bearbeitet und eine Abstimmung mit der Vertretungsberechtigung erfolgen. Ohne Nachweis ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Eine Antragstellung über einen sozialen Träger oder Verein wie Caritas, Diakonie, AWO oder unabhängige Sozialberatungsstellen ist nicht erforderlich – jeder kann individuell beantragen. Eine Beratung ist daher nicht zwingend notwendig, aber hoch empfehlenswert.
In einer Beratung wird Ihre Situation professionell eingeschätzt und geprüft, ob alle verfügbaren Unterstützungsleistungen (z. B. Sozialleistungen, Grundsicherung) bereits ausgeschöpft sind. Zudem unterstützen die Stellen konkret bei der Antragstellung bei Stiftungen, inklusive Dokumentenvorbereitung und Formulierungshilfe.
Wir möchten hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, dass Förderungen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung unserer Stiftung gewährt werden. Ein vollständiger Antrag ist vor Beginn der beantragten Maßnahme bei uns einzureichen, damit wir diesen individuell prüfen und eine verbindliche Entscheidung treffen können, bevor die Maßnahme angetreten werden kann. Die beantragte Förderleistung sowie sämtliche damit verbundenen vertraglichen Vereinbarungen (insbesondere Leistungsverträge, Behandlungsverträge oder sonstige verbindliche Zusagen) dürfen erst nach Erhalt unserer ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung abgeschlossen und unterzeichnet werden.
Bereits getroffene vertragliche Verpflichtungen, eingegangene Verträge, laufende Maßnahmen, bereits erbrachte Leistungen oder rückwirkende Übernahmen – einschließlich der Refinanzierung oder Begleichung bereits vorliegender Rechnungen – sind ausgeschlossen.
Mehrere Förderanträge sind ausdrücklich erlaubt und oft sinnvoll, um eine vollständige Finanzierung zu sichern. Teilfinanzierungen mehrerer Stiftungen sind möglich, sofern der Gesamtbedarf klar erkennbar ist.
Voraussetzung für eine Förderung durch die Karin und Walter Blüchert Gedächtnisstiftung ist jedoch die vollständige und transparente Angabe aller weiteren gestellten Anträge, Förderzusagen oder bereits gewährten Unterstützungen (z. B. Kopien anderer Zusagen). Die Stiftung ermöglicht keine Doppelfinanzierung – bewilligte Anträge bei anderen Stiftungen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Für die Auszahlung ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme inklusive aller Kosten nachzuweisen. Änderungen (Bedarf, Finanzsituation) müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Werden Informationen zu weiteren Förderinstitutionen bewusst zurückgehalten oder verschwiegen, behalten wir uns vor, bereits zugesagte Mittel gemäß unseren Förderrichtlinien zurückzufordern.
Wir bemühen uns um eine zügige Bearbeitung, können jedoch keine verbindliche Bearbeitungsdauer nennen. Das starke Interesse an unserer Stiftungsarbeit und Förderung führt zu einem hohen Aufkommen an Anliegen, weshalb die Bearbeitung der Anträge Zeit benötigt. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand ab – wir melden uns unaufgefordert bei Entscheidung oder Rückfragen.
Nein. Eine Förderung für bereits bezahlte bzw. noch offene Rechnungen ist nicht möglich.
Nein. Die Entscheidungen der Stiftung sind freie Ermessensentscheidungen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht. Eine Ablehnung des Antrags bedarf keiner Begründung, da die Förderung keine leistungsrechtliche Gewährleistung darstellt. Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auf unsere Förderrichtlinien.