Für in der Wohnungslosenhilfe beruflich tätige Personen gilt, dass sie den professionellen Standards der Sozialen Arbeit, der Konzeption ihrer Einrichtung und dem Leitbild des Trägers verpflichtet sind. Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten unterliegen daher einer umfassenderen Verbindlichkeit.
Diese „Goldenen Regeln“ wurden am 27. April 2019 auf einem Vernetzungstreffen von haupt- und ehrenamtlichen Aktiven in der Wohnungslosenhilfe entwickelt.
