Wir arbeiten an der Schnittstelle von Wissenschaft, Rechtspraxis und gesellschaftlicher Verantwortung. Das Team Betroffenenrecht engagiert sich hierbei dafür, die Perspektiven und Bedürfnisse von Betroffenen systematisch in die Weiterentwicklung des Opferschutzrechts einzubringen.
Unser Schwerpunkt liegt auf der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Fortentwicklung des Opferschutzrechts, insbesondere des Sozialen Entschädigungsrechts sowie des Strafprozessrechts. Dabei nehmen wir die rechtlichen, sozialen und praktischen Herausforderungen für Betroffenen in den Fokus. Mit unserer Arbeit wollen wir Impulse für Wissenschaft, Rechtspraxis und Zivilgesellschaft setzen.
Wir unterstützen Projekte, fördern den fachlichen Austausch und leisten einen Beitrag dazu, den Opferschutz nachhaltig zu stärken. Hinzu kommt die Begleitung gemeinnütziger Projekte der Stiftung zur bedarfsgerechteren Versorgung, insbesondere im Hinblick auf Fragestellungen des Sozial- und Medizinrechts.