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Einzelfallhilfe

Unsere Förderung – direkt, persönlich, wirksam

Die Karin und Walter Blüchert Gedächtnisstiftung setzt sich dafür ein, Menschen in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Gemäß dem Lebenswerk und dem Vermächtnis von Walter Blüchert liegt der Fokus auf direkter Hilfe – sei es für Einzelpersonen, die aufgrund gesundheitlicher, mentaler oder wirtschaftlicher Umstände Unterstützung benötigen, oder für Einrichtungen, die genau diese Hilfe leisten.

Dabei verfolgt die Stiftung das Ziel, Menschen, Körper und Seele gleichermaßen zu stärken, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und das Glück der anderen zu ermöglichen. Jede Förderung folgt dem Leitgedanken: Hilfe, die ankommt, wirkt nachhaltig, und jeder Mensch zählt.

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Förderantrag Einzelperson

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Schweigepflichtentbindung

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Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Auswahlkriterien

Die Antragsteller haben mitzuteilen, ob ein gleichlautender Antrag oder Teilinhalte an anderer Stelle zur Förderung eingereicht wurden. Grundsätzlich entstehen keine Konflikte bei Mehrfacheinreichung, doch muss die ordentliche Förderung im Vordergrund stehen. Teilfinanzierungen sind ebenfalls möglich, solange der eingereichte Antrag darüber Aussage trifft und im laufenden Prozess die Informationspflicht gegenüber der Karin und Walter Blüchert Gedächtnisstiftung eingehalten wird.

Wir haben keinen Wert definiert, ab dem man einen Antrag stellen kann. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei der ausschließlichen und direkten Unterstützung von Personen in Not, jeder Antrag auf Fördermittel wird eingehend und auf Plausibilität geprüft.

Ja. Um direkte Unterstützung für Personen in Not leisten zu können, brauchen wir für die Prüfung und potentiell anschließende Bewilligung des Antrages eine angemeldete Wohnadresse sowie entsprechende Kontoführungsdaten.

Antragsstellung

Die Förderrichtlinien und Förderanträge finden Sie auf dieser Seite. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, können Sie sich gerne mithilfe des Kontaktformulars an uns wenden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ausschließlich postalisch eingehende und vollständig ausgefüllte Förderanträge annehmen und prüfen können.

Antragsunterlagen

Ja. Jeder Mensch, egal in welchem Alter, kann einen Förderantrag stellen, jedoch müssen die eingereichten Dokumente von einem gesetzlichen Vormund unterschrieben sein, damit der Antrag zur Prüfung eingereicht werden kann.

Hiermit sind Dokumente gemeint, die nachweisen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für den tatsächlichen Antragszweck verwendet wurden. In den meisten Fällen sind dies Rechnungen.

Ja. Die Vorlagen für den Zwischen- und Abschlussbericht finden sich im Downloadbereich dieser Seite.

Einzelfallhilfe

Schnelle und unbürokratische Unterstützung für Menschen in akuten Notlagen – direkt, persönlich und wirksam. Wir helfen dort, wo öffentliche Mittel nicht ausreichen.

Projektförderung

Gezielte Förderung von Projekten und Einrichtungen, die direkte Hilfe für Menschen in Not leisten. So ermöglichen wir nachhaltige  gesellschaftliche Teilhabe.

Kooperationen

Partnerschaften, die Werte wie Fairness, Courage und Engagement sichtbar machen. Gemeinsam Zeichen setzen und Initiativen unterstützen, die Menschen stärken.

Kontakt
E-Mail...info@kwb-stiftung.de
Telefon...0800 – 22 666 506
Adresse
Adresse...Ballindamm 39
20095 Hamburg
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